Ihr Datenschutzbeauftragter in Dresden

 

Rechtsanwalt Robert Harzewski

Datenschutzbeauftragter in Dresden

Externer Datenschutzbeauftragter in Dresden

Seit Einführung der Datenschutzgrundverordnung haben die meisten Unternehmen in Dresden und Umgebung erfahren müssen, wie viele Aufgaben im Datenschutz anfallen. Neue Mitarbeiter dafür einzustellen oder anzuwerben ist nicht nur wegen des Fachkräftemangels, sondern auch ökonomisch für viele kleine und mittelständische Unternehmen in Dresden und Umgebung nicht sinnvoll. Viele Unternehmen haben bald gelernt, welche Vorteile ein externer Datenschutzbeauftragter in Dresden mit sich bringt.

Anders als der eigene Mitarbeiter, der als interner Datenschutzbeauftragter ausgebildet, fortgebildet und angelernt werden muss, bringt ein externer Datenschutzbeauftragter das erforderliche know-how schon mit. Damit er diese Kenntnisse und Kompetenzen ins Unternehmen vor Ort einbringen kann, sollte idealerweise der Datenschutzbeauftragte vor Ort sein. Ein Datenschutzbeauftragter in Dresden, der sich persönlich vom Unternehmen ein Bild machen kann, die Mitarbeiter und Arbeitsprozesse kennenlernt und dann passgenaue Lösungen entwickelt, ist eine große Unterstützung. Wenn der Datenschutzbeauftragte in Dresden sitzt, ist ein flexibler Austausch zwischen dem Datenschutzmanager des Unternehmens und dem externen Datenschutzbeauftragten in Dresden ein großer Gewinn für den datenschutzrechtlichen Prozess im Unternehmen.

Persönliche Erreichbarkeit des Datenschutzbeauftragten in Dresden

Viele Aufgaben, die ein Datenschutzbeauftragter in Dresden anbieten kann, sind am besten vor Ort durchzuführen. So ist es beispielsweise beim ersten datenschutzrechtlichen Screening, dem Audit, bei Mitarbeiterschulungen und Beratungen zu konkreten Fragen wichtig, dass der Datenschutzbeauftragte persönlich im Unternehmen ist. So kann er die Arbeitsabläufe verstehen, mit den verantwortlichen Mitarbeitern ins Gespräch kommen und als Ansprechpartner greifbar sein.

 

 
Für die Verantwortlichen hat dies auch den Vorteil, dass der Datenschutzbeauftragte aus Dresden die  Entscheidungen über die Umsetzung des Datenschutzes im Unternehmen für die Mitarbeiter nachvollziehbar darstellen und erklären kann.

Geben Sie dem Datenschutz ein Gesicht!

Deshalb haben sich viele Unternehmen für einen direkten Ansprechpartner entschieden und legen Wert auf einen Datenschutzbeauftragten in Dresden.

Ihr Ansprechpartner vor Ort

Als externer Datenschutzbeauftragter in Dresden stehe ich Ihnen im gesamten Stadtgebiet zur Verfügung.

Rufen Sie mich bei Fragen zu meinen Leistungen einfach an oder schreiben Sie mir eine E-Mail. Ich freue mich, Sie und Ihr Unternehmen schon bald kennenzulernen.

Telefon: 0351 418866840
E-Mail: kontakt@rechtsanwalt-harzewski.de

Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Ein Datenschutzbeauftragter ist zwingend zu bestellen, wenn im Unternehmen der Regel mindestens zwanzig Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.

Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten umfassen im Wesentlichen zwei Punkte:

1. Unterrichtung und Beratung zu den datenschutzrechtlichen Anforderungen einerseits und

2. die Kontrolle darüber, ob diese eingehalten werden.

Nach Art. 39 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gehört zudem die Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde zu den Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten.